Leistungen der Krankenkasse

Das gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeprogramm in der Schwangerschaft

Erstuntersuchung

Zum Ausschluss bzw. zur Entdeckung von Risiken für Sie und Ihr Kind während der Schwangerschaft werden Blutuntersuchungen durchgeführt, die in den „Mutterschaftsvorsorge - Richtlinien“ festgelegt sind. Bei der Erstuntersuchung wird bei jeder Schwangeren das Blut untersucht auf:

  • Blutgruppe, Rhesus-Faktor und Antikörper, die im Blut normalerweise nicht vorkommen (2. Kontrolle in der 25. Schwangerschaftswoche (Abkürzung: SSW))
  • Blutbild
  • Röteln-Antikörperschutz
  • HIV-Test, LSR (Lues-Such-Reaktion) = Untersuchung  auf Hinweiszeichen einer      früheren oder akuten Syphilisinfektion
  • Urogenitale Chlamydieninfektion aus dem Urin
  • Hepatitis B, zwischen der 30. und 35. SSW

Weitere Untersuchungen

Untersuchungen in vierwöchigen, später zweiwöchigen Abständen mit Blutdruckmessung, Gewichtsüberprüfungen, Urinkontrollen, Überprüfen des Muttermundes und des Gebärmutterwachstums. Blutbild in regelmäßigen Abständen.

Ultraschalluntersuchungen

  1. Screening: 09. bis 12. Woche
  2. Screening: 19. bis 22. Woche
  3. Screening: 29. bis 32. Woche

Es sind also im normalen Schwangerschaftsverlauf drei Ultraschalluntersuchungen zur Beurteilung der Entwicklung des Kindes vorgesehen. Die Durchführung von zusätzlichen medizinischen notwendigen Ultraschalluntersuchungen liegt in der Entscheidung des betreuenden Arztes.

 

Darüber hinaus bieten wir folgende Wunschleistungen an... 

 

Welche Maßnahmen für Sie speziell empfehlenswert sind, können wir gerne in einem Beratungsgespräch besprechen.