Arbeitgeberbescheinigung / Beschäftigungsverbot

Mit der Arbeitgeberbescheinigung kann der Arbeitgeber von Ihrer Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt werden. Er benötigt sie, damit er weiß, dass er sich an die besonderen Schutzregelungen des Mutterschutzgesetzes halten muss. Die Kosten für die Arbeitgeberbescheinigung werden vom Arbeitgeber in der Regel an Sie rückerstattet.

 

Ein ärztliches Beschäftigungsverbot kann aufgrund einer Risikoschwangerschaft ausgesprochen werden.